Informationen über die Tätigkeit des ZRFPK

  • Zachodniopomorski Regionalny Fundusz Poręczeń Kredytowych Sp. z o.o. (ZRFPK – Westpommerischer Regionaler Kreditbürgschaftsfonds GmbH) gewährt den mikro-, klein- und mittelgroßen Unternehmen, die im Westpommern entweder ihren Sitz haben oder ihre Tätigkeit führen, Kreditbürgschaften.
  • Das Ziel der Tätigkeit des ZRFPK ist die Unterstützung der wirtschaftlichen Unternehmungen, die die Entwicklung der Woiwodschaft Westpommern, Arbeitslosigkeitsverringerung und Schaffung von permanenten Arbeitsplätzen sichern, durch die Bürgschaftsgewährungen, um den Unternehmern und Personen, die die wirtschaftliche Tätigkeit unternehmen, zusätzliche Absicherungsquellen der Kredite und Darlehen erreichbar zu machen.
  • ZRFPK enstand auf Anregung von der Selbstverwaltung der Woiwodschaft Westpommern. Die Teilhaber des ZRFPK sind: die Woiwodschaft Westpommern, die Landeswirtschaftsbank (Bank Gospodarstwa Krajowego), die Polnische Stiftung des Unternehmertums (Polska Fundacja Przedsiębiorczości) und die Kösliner Agentur für Regionale Entwicklung A.G. (Koszalińska Agencja Rozwoju Regionalnego S.A.)
  • ZRFPK führt eine non-profit Tätigkeit

Wer kann sich um eine Bürgschaft bewerben

Um eine Bürgschaftsgewährung können sich mikro-, klein- und mittelgroße Unternehmen (KMU) bewerben, wobei:

  • die Bürgschaft ausschließlich Kredite/Darlehen für die Zwecke erfasst, die unmittelbar mit der Unternehmung oder Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit durch den Unternehmern verbunden sind,
  • erteilte Bürgschaften nur für die Kredite/Darlehen gelten, die nicht niedriger als nach dem Referenzsatz, den die Europäische Kommission bestimmt hat und der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, verzinst sind,
  • die Bürgschaften den Unternehmern erteilt werden, die die Kreditwürdigkeit haben.

Gegenstand der Bürgschaft:

  • Die Bürgschaft erfasst sowohl die Umsatzkredite und –darlehen, die für die Finanzierung laufender Tätigkeit vorgesehen sind, als auch die Investitionskredite, insbesondere die für den Maschinen- und Anlageneinkauf, Transportmittelkauf, die Renovierung oder den Immobilienkauf.

Bedingungen der Bürgerschaft:

  1. Die maximale Höhe der Bürgschaft beträgt:
    • für Bankkredite und Darlehen – 70% der Kredit-/Darlehensumme ohne Zinsen,
    • für übrige Darlehen – 60% der Darlehensumme ohne Zinsen.
  2. Die Bürgschaftsumme darf die Höhe von 1.200.000 Zloty nicht überschreiten.
  3. Eine Bedingung für die Bürgschaftsgewährung für die KMU ist die Einsetzung einer Absicherung zugunsten des ZRFPK, in Form eines eigenen Wechsels in blanco. In besonderen Fällen können zusätzliche Absicherungen erfordert werden, gemäß der geltenden Ordnung der Kreditbürgschaften des ZRFPK.
  4. Die Bürgschaft wird nach der positiven Entscheidung des Kreditinstitutes (Bank, Darlehensfonds) über die Kredit-/Darlehenerteilung gewährt.
  5. Die Bürgschaft wird für acht Jahren,des maximal um 9 Monaten verlängert werden kann, gewährt.

Kontakt mi uns

Zachodniopomorski Regionalny Fundusz Poręczeń Kredytowych Sp. z o.o.
ul. Św.Ducha 5a
70-205 Szczecin
Tel. (091) 813 01 10
Fax. (091) 813 01 11
E-mail: biuro@zrfpk.pl

WWW: http://www.zrfpk.pl


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